Sollten (manche) Beamte streiken dürfen? – die Rezeption der Rechtsprechung des EGMR zu Art. 11 EMRK durch das BVerfG und das BVerwG
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Abstract
Im Rahmen des Oberseminars „EMRK“ behandelt diese Arbeit die zentrale Frage, wie das BVerwG und das BVerfG die Rechtsprechung des EGMR zu Art. 11 EMRK in Hinblick auf das Streikrecht für Beamte rezipiert haben. Dabei wird zunächst das Streikrecht in Deutschland und somit Art. 9 III GG grundlegend betrachtet. Im Zusammenhang damit wird das auf Art. 33 V GG gestützte Streikverbot für Beamte erörtert. Ebenso erfolgt ein Überblick über die Bindungswirkung der EMRK und der Urteile des EGMR auf innerstaatlicher Ebene. Der Schwerpunkt der Arbeit weist eine chronologische Struktur auf. Hierbei wird zunächst auf die Rechtsprechung des EGMR zur Art. 11 EMRK eingegangen und im Anschluss die Rezeption durch das BVerfG und das BVerwG dargelegt: Anfangs erfolgt eine Betrachtung der Rechtsprechung des EGMR zu Art. 11 EMRK und infolgedessen wird die der Arbeit zugrundliegende Diskussion um das deutsche Beamtenstreikverbot herausgearbeitet. Daran anknüpfend folgen die Urteile des BVerwG und des BVerfG mit entsprechender Darlegung der Argumentationsweise und anschließender Einschätzung dieser. Insbesondere die Rezeption des BVerfG, welche neuartige Maßstäbe setzt, wird hierbei analysiert. Zum Ende hin wird auf das sehr junge Urteil des EGMR vom 14.12.2023 eingegangen. Abschließend erfolgt eine zusammenfassende Beurteilung und es wird auf mögliche zukünftige Auswirkungen und Entwicklungen eingegangen.
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