Arbeitsrecht und Corona: Die Haftung des Arbeitgebers bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzrecht
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„Herzschäden, schwindende Lungenfunktion und verminderte körperliche Belastbarkeit“ – die Liste von möglichen COVID-19-Spätfolgen ist länger und vielfältiger als man am Anfang der Pandemie erahnen konnte. Daneben hat die pandemische Vergangenheit (wie zB bei Tönnies, Amazon, Webasto) immer wieder gezeigt, dass gerade Arbeitsstätten beträchtliche Infektionsrisiken für Arbeitnehmer bergen. Doch was gilt und wer haftet, wenn sich der Arbeitnehmer tatsächlich im Betrieb mit SARS-CoV-2 infiziert? Dieser Thematik widmet sich der Beitrag „Arbeitsrecht und Corona – Die Haftung des Arbeitgebers bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzrecht“.
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