Die Einführung elektronischer Aktien durch das ZuFinG
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Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Öffnung des deutschen Rechts für elektronische Aktien durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG). Mit dem ZuFinG verfolgt der Gesetzgeber das übergeordnete Ziel, die Attraktivität des deutschen Finanzstandortes zu erhöhen und Investitionslücken in der Bundesrepublik entgegenzuwirken, um ihren Wohlstand auch in Zukunft zu erhalten. Dabei ist im Rahmen eines umfassenden Ansatzes mit verschiedenen Einzelmaßnahmen im Sinne der Digitalisierung und Entbürokratisierung vor allem das Aktienrecht betroffen, mitunter durch die Einführung der „e-Aktie“. Bevor sich der Beitrag schwerpunktmäßig mit dieser beschäftigt und die Neuerungen im Einzelnen aufzeigt, wirft er zunächst einen Blick auf Historie und den bisherigen status quo der physischen Aktienurkunde. Zuletzt erfolgt eine Gesamtbewertung, die sich sowohl mit der praktischen Bedeutung der elektronischen Aktie für Aktiengesellschaften, dem gesamtwirtschaftlichen Erfolg ihrer Einführung und den verbundenen dogmatischen Fragen des deutschen Sachenrechts beschäftigt.
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