Die Verantwortlichkeit des Lebensmittelunternehmers nach Art. 17 Abs. 1 BasisVO [VO (EG) Nr. 178/2002] unter besonderer Berücksichtigung seiner Pflichten aus Art. 19 BasisVO
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Abstract
Der Beitrag befasst sich mit der Verantwortlichkeit des Lebensmittelunternehmers nach den sekundärrechtlichen Vorschriften des Unionsrechts in der BasisVO (Art. 17 Abs. 1 und Art. 19). Zunächst wird dabei der Frage nachgegangen, welcher Inhalt der maßgeblichen Norm des Art. 17 Abs. 1 BasisVO angesichts dessen offener Formulierung beizumessen ist. Es wird herausgearbeitet, dass es sich im Kern um eine öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit handelt und von diesem Ausgangspunkt aus die Haftungsprinzipien Ketten- und differenzierte Stufenverantwortlichkeit vertieft beleuchtet. Im Anschluss werden einzelne Pflichten des Lebensmittelunternehmers dargestellt, gefolgt von einer eingehenden Auseinandersetzung mit der Rücknahme-/Rückrufverpflichtung nach Art. 19 BasisVO. Dabei werden einige (aktuelle) Streitfragen aus dem Bereich des Art. 19 Abs. 1, 2 BasisVO behandelt und teilweise einer neuen Lösung zugeführt. Der Beitrag schließt mit einer Übersicht und einer kritischen Würdigung des Pflichtenprogramms der Lebensmittelunternehmer.
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